Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für „Forum Media 365“


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Softwareerweiterung „Forum Media 365“ („Software“) für Microsoft Dynamics 365 Business Central durch den jeweiligen Endnutzer („Lizenznehmer“).

1.2 Anbieter der Software und Vertragspartner des Lizenznehmers ist die
Forum Media Group GmbH
Mandichostraße 18
86504 Merching
Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführerin: Katrin Krauss-Herkert
(im Folgenden „Forum Media“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Forum Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Forum Media 365 ist eine integrierte Erweiterung für Microsoft Dynamics 365 Business Central, mit der der Lizenznehmer Abonnements, Auslieferungen und Veranstaltungen effizient, flexibel und revisionssicher in einem System steuern kann. Statt separater Insellösungen oder manueller Prozesse erfolgt die Arbeit direkt im ERP-System.

2.2 Die Software kann sowohl als Cloudlösung (SaaS) als auch On-Premise in der IT-Umgebung des Lizenznehmers eingesetzt werden. Die konkrete Betriebsform ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen Forum Media und dem Lizenznehmer.

2.3 Die Software wird nicht über den Microsoft AppSource-Marktplatz bereitgestellt, sondern im Rahmen einer individuellen Vereinbarung direkt durch Forum Media implementiert und bereitgestellt.


3. Lizenzgewährung und Nutzungsumfang

3.1 Forum Media gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – soweit nicht anders vereinbart – auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software gemäß dieser EULA und der jeweiligen Einzelvereinbarung zu nutzen.

3.2 Die Nutzung ist ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken des Lizenznehmers und dessen im gleichen Unternehmen bzw. Konzernverbund handelnden Mitarbeitern zulässig. Eine Nutzung für oder durch Dritte erfolgt nur, soweit dies vertraglich ausdrücklich gestattet ist.

3.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,

  • die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (z. B. als Application Service Provider, Outsourcing, Hosting), sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde;
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise Unterlizenzen zu vergeben;
  • technische Schutzmechanismen oder Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.

3.4 Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG) und nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber Forum Media.

3.5 Die zulässige Anzahl der Nutzer, Mandanten, Unternehmen oder Installationen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit Forum Media.


4. Bereitstellung, Installation und Systemvoraussetzungen

4.1 Die konkrete Art der Bereitstellung (Cloud/SaaS oder On-Premise) wird im Rahmen eines individuellen Angebots zwischen Forum Media und dem Lizenznehmer vereinbart.

4.2 Bei Cloud-/SaaS-Betrieb stellt Forum Media die Software über eine von Forum Media definierte Infrastruktur oder über geeignete Dienstleister zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt in der Regel über das Microsoft Dynamics 365 Business Central-System des Lizenznehmers.

4.3 Bei On-Premise-Betrieb erfolgt die Installation der Software in der Systemumgebung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist für die Bereitstellung und Pflege der notwendigen Systemumgebung sowie für Datensicherung und IT-Sicherheit verantwortlich, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.

4.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die von Forum Media definierten Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen zu beachten. Änderungen an der Systemumgebung, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Software haben können, sind mit Forum Media abzustimmen.


5. Individuelle Anpassung, Beratung und Leistungen Dritter

5.1 Die Lizenzierung der Software erfolgt im Rahmen eines individuellen Angebots, das insbesondere Beratungs- und Implementierungsleistungen sowie etwaige Anpassungen (Customizing) enthalten kann.

5.2 Umfang, Art und Vergütung von Anpassungen, Schulungen, Beratung oder sonstigen Dienstleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. separaten Verträgen (z. B. Projektvertrag, Dienstleistungsvertrag).

5.3 Die Nutzung von Microsoft Dynamics 365 Business Central selbst, einschließlich etwaiger Lizenzen, Nutzungsbedingungen und Serviceleistungen, unterliegt ausschließlich den Vertragsbedingungen von Microsoft und ggf. weiteren beteiligten Partnern. Forum Media ist hierfür nicht verantwortlich.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Nutzung der Software sowie Beratungs-, Anpassungs- und Implementierungsleistungen erfolgt auf Grundlage eines individuellen Angebots von Forum Media. Art und Höhe der Vergütung sowie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus diesem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Preise Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Forum Media ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Androhung die Leistungserbringung bzw. den Zugriff auf die Software vorübergehend zu sperren, sofern der Verzug nicht nur geringfügig ist.


7. Updates, Upgrades und Wartung

7.1 Forum Media kann nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Patches oder neue Versionen der Software bereitstellen, um Funktionen zu erweitern, die Sicherheit zu erhöhen oder Fehler zu beheben.

7.2 Ob und in welchem Umfang Updates, Upgrades und Wartungsleistungen im Leistungsumfang enthalten sind, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (z. B. Wartungs- und Supportvertrag).

7.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Frist zu installieren bzw. deren Installation zu ermöglichen, insbesondere wenn Sicherheitsupdates oder kritische Fehlerbehebungen betroffen sind.


8. Support und Fehlerbehebung

8.1 Forum Media bietet dem Lizenznehmer im Rahmen der individuellen Vereinbarung Supportleistungen an (z. B. per E‑Mail, Telefon oder Ticketsystem). Umfang, Reaktionszeiten und Servicezeiten ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot bzw. Servicevertrag.

8.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auftretende Fehler, Störungen oder Abweichungen von der vereinbarten Funktionalität nachvollziehbar und dokumentiert zu melden, um eine effiziente Fehleranalyse zu ermöglichen.

8.3 Eine Fehlerbehebung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, ggf. ergänzend nach Maßgabe eines gesonderten Wartungs- oder Supportvertrags.


9. Rechte an der Software

9.1 Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an etwaiger Dokumentation, Konzepten und sonstigen Unterlagen verbleiben ausschließlich bei Forum Media bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

9.2 Der Lizenznehmer erhält lediglich die in dieser EULA und in der individuellen Vereinbarung beschriebenen Nutzungsrechte. Ein weitergehender Rechteerwerb, insbesondere an Quellcode, Konzepten oder Marken, findet nicht statt.


10. Pflichten des Lizenznehmers

10.1 Der Lizenznehmer hat dafür zu sorgen, dass

  • die Software nur durch autorisierte Nutzer und im vereinbarten Umfang eingesetzt wird,
  • Zugänge und Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung geschützt werden,
  • gesetzliche Vorgaben, insbesondere Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen, eingehalten werden.

10.2 Der Lizenznehmer ist für die in die Software eingestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, nur solche Daten zu verarbeiten, deren Nutzung rechtlich zulässig ist.

10.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen seiner Systeme und Daten durchzuführen, soweit dies nicht durch Forum Media im Rahmen eines gesonderten Vertrags übernommen wurde.


11. Gewährleistung

11.1 Forum Media gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß eingesetzt wird und die Systemvoraussetzungen eingehalten werden.

11.2 Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche. Für die Eignung der Software für bestimmte Zwecke oder Abläufe beim Lizenznehmer haftet Forum Media nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

11.3 Mängel sind vom Lizenznehmer unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu rügen. Forum Media ist berechtigt, zunächst nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.

11.4 Rechtliche Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in individuellen Verträgen nichts Abweichendes geregelt ist.


12. Haftung

12.1 Forum Media haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei Übernahme einer Garantie, soweit nichts anderes geregelt ist.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Forum Media auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Eine weitergehende Haftung von Forum Media besteht nicht. Insbesondere haftet Forum Media nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung oder Schäden aus Datenverlust, sofern nicht ausnahmsweise eine der in Ziffer 12.1 genannten Konstellationen vorliegt. Die Pflicht des Lizenznehmers zur regelmäßigen Datensicherung bleibt hiervon unberührt.


13. Datenschutz

13.1 Bei Nutzung der Software können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Forum Media und der Lizenznehmer sind verpflichtet, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das BDSG, einzuhalten.

13.2 Soweit Forum Media personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

13.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forum Media ergeben sich aus der auf der Website von Forum Media abrufbaren Datenschutzerklärung.


14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Die Laufzeit der Lizenz und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Einzelvertrag zwischen Forum Media und dem Lizenznehmer.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Lizenznehmer trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet,
  • der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt und den Verstoß nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung abstellt.

14.3 Mit Wirksamwerden der Beendigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet,

  • die Nutzung der Software einzustellen,
  • sämtliche Installationen (bei On-Premise) zu löschen bzw. unbrauchbar zu machen,
  • ggf. erstellte Kopien zu vernichten oder auf Nachfrage von Forum Media deren Vernichtung nachzuweisen.

15. Änderungen dieser EULA

15.1 Forum Media behält sich vor, diese EULA aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, z. B. bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Rahmenbedingungen oder der Produktentwicklung.

15.2 Änderungen werden dem Lizenznehmer in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Mitteilung benannt), gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird Forum Media in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.


16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA und dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis.


17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

17.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


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